ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN

1. GELTUNGSBEREICH

Inhaberin: Daniela Maria Mußelmann
(nachfolgend Seminarzentrum Gut Helmeringen)

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Seminarzentrums Gut Helmeringen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Seminarzentrums.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Seminarzentrums in Textform.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG

2.1 Vertragspartner sind das Seminarzentrum Gut Helmeringen und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Seminarzentrum Gut Helmeringen zustande. Das Seminarzentrum bestätigt den Abschluss der Buchung und den Eingang der Kaution in Textform. Erst dann ist der Vertrag fertig abgeschlossen.

2.2 Das Seminarzentrum Gut Helmeringen haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Seminarzentrums Gut Helmeringen beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Seminarzentrums beruhen. Einer Pflichtverletzung des Seminarzentrums Gut Helmeringen steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Seminarzentrums Gut Helmeringen auftreten, wird das Seminarzentrum bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Seminarzentrum Gut Helmeringen rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

2.3 Alle Ansprüche gegen das Seminarzentrum Gut Helmeringen verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Seminarzentrums Gut Helmeringen beruhen.

 

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Das Seminarzentrum Gut Helmeringen ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Seminarzentrum zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. dann geltenden Preise des Seminarzentrums zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Seminarzentrum Gut Helmeringen beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Seminarzentrum verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

3.3 Die Preise für Leistungen gegenüber dem Veranstalter verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Je nach Buchungsdatum sind Preisänderungen für Übernachtungen nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von 6 Wochen möglich. 

Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Rechnungen des Seminarzentrums Gut Helmeringen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Seminarzentrum Gut Helmeringen kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Seminarzentrum Gut Helmeringen berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Seminarzentrum Gut Helmeringen bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.5 Das Seminarzentrum Gut Helmeringen ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung als Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung beträgt 350€. Der Betrag wird vom Seminarzentrum bei Vertragsabschluss in Rechnung gestellt. Der Vertrag ist erst nach Eingang der Zahlung gültig.

3.6 Das Seminarzentrum Gut Helmeringen kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Seminarzentrums Gut Helmeringen oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Seminarzentrums Gut Helmeringen erhöht.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Seminarzentrum berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Seminarzentrums Gut Helmeringen aufrechnen oder verrechnen.

 

4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Seminarzentrum Gut Helmeringen geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Seminarzentrum Gut Helmeringen der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2 Sofern zwischen dem Seminarzentrum Gut Helmeringen und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Seminarzentrums Gut Helmeringen auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Seminarzentrum Gut Helmeringen ausübt.

4.4 Tritt der Kunde erst zwischen dem 6. bis 1. Monat vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Seminarzentrum berechtigt, Ausfallgebühren gemäß der Vertragsvereinbarung zu erheben. Kontingentsanpassungen sind bis einen Monat vor Seminarbeginn kostenfrei möglich.

 

5. RÜCKTRITT DES SEMINARZENTRUMS GUT HELMERINGEN

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Seminarzentrum Gut Helmeringen in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Seminarzentrums mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Seminarzentrum Gut Helmeringen gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Seminarzentrum Gut Helmeringen ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Seminarzentrum Gut Helmeringen berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

– Höhere Gewalt oder andere vom Seminarzentrum Gut Helmeringen nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

– Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

– das Seminarzentrum Gut Helmeringen begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Seminarzentrums Gut Helmeringen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Seminarzentrums Gut Helmeringen zuzurechnen ist;

– der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;

– ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Seminarzentrums Gut Helmeringen begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

6. ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT

6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl bedarf der vorherigen Absprache mit dem Seminarzentrum Gut Helmeringen.

Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 90 % der vereinbarten Teilnehmerzahl. Sollte die Ausfallquote überschritten werden, berechnet das Seminarzentrum pro Person und Tag 15€.

6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % soll dem Seminarzentrum Gut Helmeringen frühzeitig, spätestens bis 20 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 90 % der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.

6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Seminarzentrum berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Seminarzentrum Gut Helmeringen diesen Abweichungen zu, so kann das Seminarzentrum Gut Helmeringen die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Seminarzentrum trifft ein Verschulden.

 

7. ORGANISATION DER VERPFLEGUNG

7.1. Das Seminarzentrum vermietet grundsätzlich nur Räumlichkeiten. Für das leibliche Wohl sorgt der Veranstalter und organisiert dafür z.B. ein Catering oder einen Leihkoch. 

7.2. Die Nutzung der Gastro-/ Haushaltsküche sowie eines Speisebereichs ist im Mietpreis abgedeckt. Die Küche ist nach einem festgelegten Reinigungsstandard zu pflegen. Zusatzreinigungen aufgrund einer unsachgemäßen Behandlung werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

7.3. Der Veranstalter bzw. der beauftragte Caterer/Mietkoch etc. trägt die volle Haftung für die Speisen. Zusätzlich stellt der Veranstalter das Seminarzentrum Gut Helmeringen für mitgebrachte Speisen und Getränke insoweit von jeder Haftung und von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei.

7.4. Das Seminarzentrum Gut Helmeringen verpflichtet sich dazu, dass die gemietete Küche und das in Aussicht gestellte Equipment in Einwand freiem Zustand übergeben wird. Gleichzeitig sorgt es für Abhilfe, in dem Falle, dass eine Reparatur notwendig werden sollte. 

 

8. TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE

8.1 Soweit das Seminarzentrum Gut Helmeringen für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Seminarzentrum Gut Helmeringen von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Seminarzentrums Gut Helmeringen bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Seminarzentrums gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Seminarzentrum diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Seminarzentrum Gut Helmeringen pauschal erfassen und berechnen.

8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Seminarzentrums berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Seminarzentrum Gut Helmeringen eine Anschlussgebühr verlangen.

8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Seminarzentrums ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

8.5 Störungen an vom Seminarzentrum Gut Helmeringen zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Seminarzentrum Gut Helmeringen diese Störungen nicht zu vertreten hat.

 

9. VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN

9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Seminarzentrum. Das Seminarzentrum Gut Helmeringen übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Seminarzentrums. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Seminarzentrum Gut Helmeringen ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Seminarzentrum Gut Helmeringen berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen.

Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Seminarzentrum Gut Helmeringen abzustimmen.

9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Seminarzentrum Gut Helmeringen die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Seminarzentrum Gut Helmeringen für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

10. HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN

10.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

10.2 Das Seminarzentrum Gut Helmeringen kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kaution, verlangen.

 

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Seminarzentrums Gut Helmeringen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Seminarzentrums Gut Helmeringen.

11.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG

 

Vorbemerkung:

Eine vom Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Gast, Mieter, Veranstalter u.s.w.) veranlasste und vom Hotel angenommene Zimmerbuchung begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den Hotelaufnahmevertrag (einheitliche Bezeichnung für Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag). Er beinhaltet Elemente des Dienst-, Werk- und Kaufvertragsrechts. In seinem Kern ist der Hotelaufnahmevertrag ein Mietvertrag. Hotelaufnahmeverträge sind, wie alle übrigen Verträge des bürgerlichen Rechts, von beiden Vertragspartnern einzuhalten.

 

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern im Seminarzentrum Gut Helmeringen zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Seminarzentrums Gut Helmeringen (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Seminarzentrums Gut Helmeringen in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

 

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1 Vertragspartner sind das Seminarzentrum Gut Helmeringen und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Seminarzentrum Gut Helmeringen zustande. Die Zimmerbuchung wird durch das Seminarzentrum Gut Helmeringen in Textform bestätigt.

2.2 Alle Ansprüche gegen das Seminarzentrum Gut Helmeringen verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

 

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Das Seminarzentrum Gut Helmeringen ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Seminarzentrums Gut Helmeringen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Seminarzentrum Gut Helmeringen verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise sind Pauschalangebote für die gesamte Seminardauer und verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. 

Preisänderungen sind grundsätzlich nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von 6 Wochen möglich. 

3.4 Das Seminarzentrum Gut Helmeringen kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Seminarzentrums Gut Helmeringen oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Seminarzentrums Gut Helmeringen erhöht.

3.5 Rechnungen des Seminarzentrums Gut Helmeringen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Seminarzentrum Gut Helmeringen kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Seminarzentrum bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6 Das Seminarzentrum Gut Helmeringen ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

Bei erteiltem SEPA-Lastschrift-Mandat behält sich das Seminarzentrum Gut Helmeringen vor, den Betrag 14Tage vor Seminarbeginn abzubuchen. Sollten Rücklastschriftgebühren anfallen, so werden diese dem Gast in Rechnung gestellt.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Seminarzentrum Gut Helmeringen berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Das Seminarzentrum Gut Helmeringen ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9 Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

 

4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) /NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

4.1 Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Seminarzentrum Gut Helmeringen geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Seminarzentrum Gut Helmeringen der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2 Sofern zwischen dem Seminarzentrum und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Seminarzentrum Gut Helmeringen ausübt.

Die aktuellen Stornobedingungen sind Bestandteil dieser AGB und immer auf der Website einsehbar. 

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Seminarzentrum Gut Helmeringen einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Seminarzentrum Gut Helmeringen den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.

 

5. RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Seminarzentrum in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Seminarzentrums Gut Helmeringen mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Seminarzentrum Gut Helmeringen gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Seminarzentrum Gut Helmeringen ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Seminarzentrum Gut Helmeringen berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

– Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

– das Seminarzentrum Gut Helmeringen begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Seminarzentrums Gut Helmeringen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Seminarzentrums Gut Helmeringen zuzurechnen ist;

– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Seminarzentrums begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Ein vergleichbares Zimmer in der jeweiligen Kategorie wird dem Kunden immer bereitgestellt.  

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Seminarzentrums Gut Helmeringen spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Seminarzentrum Gut Helmeringen aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet.

Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Seminarzentrum Gut Helmeringen kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

7. HAFTUNG DES SEMINARZENTRUMS GUT HELMERINGEN

7.1 Das Seminarzentrum Gut Helmeringen haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Seminarzentrums Gut Helmeringen beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Seminarzentrums Gut Helmeringen beruhen. Einer Pflichtverletzung des Seminarzentrums Gut Helmeringen steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Seminarzentrums Gut Helmeringen auftreten, wird das Seminarzentrum Gut Helmeringen bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Seminarzentrum Gut Helmeringen übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Seminarzentrum Gut Helmeringen haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.3 Speisen und Getränke stellt das vom Veranstalter gebuchte Küchenteam zur Verfügung. Dementsprechend entfällt hier die Haftungsübernahme durch das Seminarzentrum Gut Helmeringen. Nur für die Snacks und Getränke aus der Hausbar übernimmt das Seminarzentrum die Haftung. 

Der Gast trägt die volle Haftung für mitgebrachte Speisen und Getränke und stellt das Seminarzentrum Gut Helmeringen insoweit von jeder Haftung und von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei. 

7.4 Mitgebrachte Gegenstände, z. B. Computer, Handys, CD-Player, Musikinstrumente etc. befinden sich auf Gefahr des Gastes in den Räumen des Seminarzentrums GUT HELMERINGEN. Das Seminarzentrum Gut Helmeringen übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung.

7.5 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Seminarzentrum Gut Helmeringen abzustimmen.

7.6 Vergessene Utensilien können grundsätzlich leider nicht nachgeschickt werden. In Ausnahmefällen erheben wir für das Übersenden eine Bearbeitungs- und Versandpauschale.

 

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist das Seminarzentrum Gut Helmeringen, Helmeringer Weg 43, 89415 Lauingen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Seminarzentrum Gut Helmeringen, Helmeringer Weg 43, 89415 Lauingen

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.